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Symbolbild: folierte Kartons auf Paletten in einer Lagerhalle

Allgemeine Ankaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf und den Kommissionsverkauf von Waren von Unternehmern durch Arbitrage Sales Ltd., Max-Planck-Str. 38, 50858 Köln (nachfolgend „wir“ oder „Käufer“).

Stand: 31. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf und den Kommissionsverkauf von Waren zwischen uns und dem Anbieter der Ware (nachfolgend „Verkäufer“). Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wir kaufen nicht von Verbrauchern.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos durchführen.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Anfrage, Bewertung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit einer Anfrage über das Formular, per E-Mail oder Telefon fordert der Verkäufer uns zur Bewertung seiner Ware auf.
  2. Unsere Bewertung der Ware (einschließlich des genannten Preises) ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Verkäufers zutreffen. Wir bemühen uns, dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer vollständigen Anfrage eine Rückmeldung zu geben.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer unser schriftliches Ankaufsangebot (Textform genügt) annimmt oder wir ein Angebot des Verkäufers schriftlich bestätigen. Maßgeblich sind der in der Bestätigung genannte Kaufgegenstand, die Menge, der Kaufpreis und die vereinbarten Verkaufsrestriktionen.

§ 3 Angaben und Zusicherungen des Verkäufers

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware nach Art, Menge, Zustand, Herkunft und besonderen Merkmalen wahrheitsgemäß und vollständig zu beschreiben. Dazu gehören insbesondere Hersteller, Typ, Stückzahl, Verpackungszustand, erkennbare Mängel, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie sicherheits- oder zulassungsrelevante Angaben.
  2. Der Verkäufer sichert zu, dass er zur Verfügung über die Ware berechtigt ist, dass die Ware ihm gehört und frei von Rechten Dritter ist (einschließlich Sicherungsrechten, Pfandrechten und Eigentumsvorbehalten), dass sie rechtmäßig erworben wurde und dass es sich nicht um Plagiate, Fälschungen oder rechtswidrig in den Verkehr gebrachte Ware handelt. Bei Verkäufen durch Insolvenzverwalter oder Zwangsverwerter gilt die Zusicherung im Rahmen der Verfügungsbefugnis.
  3. Ware, die nicht verkehrsfähig ist oder deren Besitz, Verkauf oder Transport gesetzlich verboten oder beschränkt ist, kaufen wir nicht an. Lebensmittel sind vom Ankauf ausgeschlossen.
  4. Weicht die Ware bei der Abholung in Art, Menge oder Zustand wesentlich von den Angaben des Verkäufers ab, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir teilen dies dem Verkäufer vor der Verladung mit; er kann der Anpassung innerhalb von zwei Werktagen in Textform widersprechen, der Vertrag gilt dann als aufgehoben, ohne dass sich Ansprüche gegen uns ergeben.

§ 4 Kaufpreis und Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist ein Nettopreis. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe gezahlt, sofern nicht ein Fall der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) oder eine Steuerbefreiung vorliegt. Der Verkäufer stellt uns eine ordnungsgemäße Rechnung.
  2. Wir zahlen den Kaufpreis innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung per Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Konto, frühestens jedoch nach Übernahme der Ware. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Veranlassung der Überweisung.
  3. Wir sind berechtigt, mit fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. Dem Verkäufer steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Abholung, Transport und Gefahrübergang

  1. Wir holen die Ware nach Vertragsschluss innerhalb von 3 Werktagen oder zu einem abgestimmten Termin beim Verkäufer ab und organisieren den Transport. Die Kosten der Abholung und des Transports tragen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch kann der Verkäufer die Ware nach Absprache selbst anliefern.
  2. Der Verkäufer hält die Ware zum vereinbarten Termin bereit, stellt einen sicheren Zugang zur Verladung sicher und informiert uns über besondere Anforderungen (z. B. Zufahrtsbeschränkungen, Rampenhöhe, Gefahrgut). Verzögerungen und vergebliche Anfahrten, die der Verkäufer zu vertreten hat, können wir ihm in Rechnung stellen.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an uns oder den von uns beauftragten Spediteur über.
  4. Das Eigentum an der Ware geht mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf uns über.

§ 6 Untersuchung und Mängelrechte

  1. Für unsere Untersuchungs- und Rügepflicht gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass wir Mängel, die bei der Abholung nicht erkennbar waren, innerhalb von zehn Werktagen nach Übernahme in Textform anzeigen. Verdeckte Mängel rügen wir innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung.
  2. Im Übrigen stehen uns die gesetzlichen Mängelrechte zu. Ware, die erkennbar als B-Ware, Retoure oder mit Verpackungsschäden angeboten und so vereinbart wurde, gilt insoweit nicht als mangelhaft.

§ 7 Verkaufsrestriktionen und Markenschutz

  1. Der Verkäufer kann bei Vertragsschluss Verkaufsrestriktionen festlegen, etwa dass die Ware nicht in bestimmten Ländern oder Regionen (z. B. Deutschland, Österreich und Schweiz oder der Europäischen Union) angeboten werden darf. Sie werden im Vertrag schriftlich festgehalten.
  2. Wir halten vereinbarte Verkaufsrestriktionen ein und geben sie bei einer Weiterveräußerung an unsere Abnehmer weiter, indem wir sie vertraglich verpflichten. Bei einem schuldhaften Verstoß haften wir nach den Bestimmungen des § 10.
  3. Der Verkäufer bleibt dafür verantwortlich, dass er zu der Veräußerung berechtigt ist und die Restriktionen mit seinen Lieferanten und Lizenzgebern abgestimmt hat.

§ 8 Kommissionsverkauf

  1. Beim Kommissionsverkauf bleibt die Ware bis zum Verkauf an einen Dritten Eigentum des Verkäufers (Kommittent). Wir veräußern sie im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten (§ 383 HGB) und nehmen sie in unser Vermittlungsnetzwerk auf.
  2. Für den Kommissionsverkauf gelten Mindestpreis, Provision, Laufzeit und Abrechnung nach der schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Wir rechnen nach Eingang des Kaufpreises beim Käufer ab und zahlen den Erlös abzüglich der vereinbarten Provision und Auslagen aus.
  3. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht verkauft, kann der Kommittent sie abholen oder wir senden sie auf Verlangen und gegen Erstattung der Kosten zurück, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Für die Verwahrung und den Transport der Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Versicherung der Ware besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln die Konditionen des Vertrags sowie nicht öffentlich bekannte Geschäftsinformationen der anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Offenlegungen, zu denen eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, und Offenlegungen gegenüber beratenden Berufsgruppen und beauftragten Dienstleistern, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Dasselbe gilt, soweit wir eine Garantie übernommen haben.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Haftung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für die Zusicherungen nach § 3.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Wir sind berechtigt, den Verkäufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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