Ein Palettenetikett entscheidet darüber, ob Ware beim Abholen und im Wareneingang schnell erkannt wird oder erst gesucht werden muss. Für Verkäufer von Restposten und Überbeständen zahlt sich eine saubere Kennzeichnung doppelt aus: Der Käufer ordnet die Menge sofort zu, und Sie belegen, was Sie übergeben haben. Dieser Beitrag erklärt, welche Angaben ein Etikett enthalten sollte, wie ein SSCC und sein Barcode aufgebaut sind, wo Etiketten an der Palette sitzen und welche Sonderfälle es gibt. Normen und Standards werden nur genannt, wenn sie an der Quelle geprüft sind.
Kurz erklärt
- Ein Palettenetikett nennt Palettennummer, Absender, Inhalt, Menge, Gewicht, Zustand und trägt einen lesbaren Barcode.
- Das GS1-Transportetikett verlangt als einzige Pflichtangabe den SSCC mit 18 Ziffern. Alles weitere ist optional.
- Bringen Sie zwei gleiche Etiketten auf angrenzenden Seiten an, mit dem Barcode zwischen 400 und 800 Millimetern Höhe.
- Mischpaletten brauchen eine Packliste, Gefahrgut zusätzliche vorgeschriebene Kennzeichen.
- Das Etikett muss zu Bestandsliste, Lieferschein und Übergabeprotokoll passen.
Was ein Palettenetikett leisten soll
Ein Palettenetikett macht eine Palette eindeutig. Es beantwortet drei Fragen auf einen Blick: Was ist drauf, wie viel, und zu welchem Auftrag gehört sie? Wer die Palette abholt, lädt oder annimmt, soll das lesen können, ohne die Folie zu öffnen. Das spart Zeit bei der Verladung und verringert Verwechslungen, besonders wenn mehrere Paletten gleich aussehen.
Für den Verkauf hat das Etikett einen zweiten Zweck. Es verbindet die physische Palette mit den Dokumenten: der Bestandsliste, den Fotos und dem Lieferschein mit Übergabeprotokoll. Stimmt die Nummer auf dem Etikett mit der Nummer in den Papieren überein, lässt sich später jede Abweichung einer Palette zuordnen.
Auch die Sicht des Empfängers zählt. Ein Wareneingang arbeitet mit Scannern, Listen und knapper Zeit. Er erwartet pro Palette eine Nummer, die er einscannen oder eintippen kann, und eine Mengenangabe, die er mit dem Lieferschein abgleicht. Fehlt beides, öffnet er Folie und Kartons, zählt neu und trägt Abweichungen ein, die sich vermeiden ließen. Das Etikett dient also nicht nur dem Transport, sondern auch dem späteren Streitfall.
Welche Angaben auf das Etikett gehören
Für Paletten im Warenverkauf schreibt kein Gesetz eine feste Angabenliste vor. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was sich in der Praxis bewährt. Nehmen Sie nur auf, was Sie auch zuverlässig pflegen.
| Angabe | Zweck | Hinweis |
|---|---|---|
| Palettennummer | Zuordnung zu Liste und Lieferschein | eigene laufende Nummer oder SSCC |
| Absender | Herkunft der Sendung | Firma und Ort genügen |
| Inhalt | Wiedererkennung | Artikelnummer und Bezeichnung |
| Menge | Prüfung bei Übergabe | Kartons und Stück je Karton |
| Gewicht | Ladeplanung | Brutto, grob gerundet |
| Zustand | Bewertung | neu, A-, B-, C-Ware |
| Charge oder Haltbarkeit | Rückverfolgung | nur bei betroffener Ware |
| Gefahrgutkennzeichen | Pflicht bei Gefahrgut | siehe unten |
| Barcode | maschinelle Erfassung | SSCC oder interne Nummer |
Der Zustand folgt am besten den Zustandsklassen für A-, B- und C-Ware, damit die Bezeichnung zur Bewertung passt. Zeigen Sie keine Preise auf dem Etikett. Preise gehören ins Angebot, nicht auf die Ware.
Aufbau des Etiketts
Ordnen Sie die Angaben nach Wichtigkeit von oben nach unten. Oben stehen Absender und gegebenenfalls Empfänger oder Auftragsreferenz, in der Mitte Inhalt, Menge und Zustand in großer, gut lesbarer Schrift. Der Barcode sitzt unten, denn GS1 sieht den SSCC-Barcode im unteren Teil des Transportetiketts vor. Weitere Strichcodes, etwa für interne Zwecke, stehen darüber. Ein einheitliches Layout für alle Paletten erleichtert die Arbeit am Wareneingang, weil das Auge die Angaben immer an derselben Stelle findet.
Etikettenmaterial und Druck
Das beste Layout hilft nicht, wenn das Etikett abfällt. Wählen Sie ein Material, das auf Folie, Karton oder Holz haftet und Feuchtigkeit verträgt. Thermotransferdruck ist wischfest und für Lager und Transport üblich. Einfacher Thermodirektdruck kann bei Wärme oder Licht verblassen. Prüfen Sie, ob das Etikett nach einigen Tagen im Lager noch haftet und lesbar ist, bevor Sie größere Mengen bekleben.
Barcode und SSCC
Der Barcode macht die Palette maschinenlesbar. Im Handel und in der Logistik hat sich der Standard von GS1 durchgesetzt. Er ordnet jeder Versandeinheit eine eigene Nummer zu.
Der SSCC
Der SSCC (Serial Shipping Container Code) ist die Seriennummer der Versandeinheit. Er hat 18 Ziffern und besteht aus einer Erweiterungsziffer, der Basisnummer des Unternehmens, einer laufenden Nummer und einer Prüfziffer. In Deutschland wird er auch als NVE bezeichnet. Das GS1-Transportetikett kennt den SSCC als einzige Pflichtangabe. Alles weitere, zum Beispiel Artikelnummer oder Charge, ist optional.
Die Basisnummer erhalten Unternehmen von der GS1-Organisation ihres Landes. Wer keine hat, verwendet intern eine laufende Palettennummer und stellt sie als normalen Barcode dar. Das genügt für die Zuordnung, solange die Nummer in den Papieren steht und einmalig bleibt. Vergeben Sie keine Nummer doppelt, auch nicht nach Monaten.
Lesbarkeit
Der SSCC wird als Strichcode im GS1-128-Format gedruckt und steht zusätzlich im Klartext darunter. Drucken Sie mit ausreichendem Kontrast, ohne verschmierte Balken, und vermeiden Sie Knicke oder Falten. Ein Barcode, den der Scanner nicht liest, ist nutzlos. Prüfen Sie jede Etikettenvorlage mit einem Scanner, bevor Sie viele Paletten bekleben.
So bringen Sie das Etikett an
Die GS1-Empfehlungen sind für Paletten eindeutig, und sie lassen sich auf Verkaufspaletten übertragen. Beachten Sie die folgenden Punkte.
- Bringen Sie zwei gleiche Etiketten auf angrenzenden Seiten an, nie beide auf derselben Seite.
- Platzieren Sie den Barcode zwischen 400 und 800 Millimetern über der Palettenunterkante.
- Kleben Sie das Etikett auf eine glatte Fläche und nicht unter die Folie, damit der Code lesbar bleibt.
- Halten Sie Abstand zu Kanten und Wickelnähten, damit das Etikett nicht einreißt.
- Tauschen Sie veraltete Etiketten aus, statt sie zu überkleben.
Auch die Kartons selbst sollten erkennbar sein. Trägt jeder Karton Artikelnummer und Stückzahl, lässt sich die Palette bei einer Stichprobe schnell prüfen. Bei sortenreinen Paletten genügt es, wenn alle Kartons gleich beschriftet sind. Bei gemischten Paletten hilft eine Markierung je Lage oder je Variante, damit Packliste und Inhalt zusammenpassen.
Damit das Etikett haftet, muss die Palette vorbereitet sein. Wie Sie Ware sichern, Folie wickeln und Kanten schützen, beschreibt der Beitrag zur Frage, wie man eine Palette richtig verpackt und sichert. Materialien dafür finden Sie unter Verpackungsmaterial im Ankauf.
Handhabungszeichen und Warnhinweise
Handhabungszeichen sagen, wie die Ware zu behandeln ist: nicht stürzen, nicht stapeln, vor Nässe schützen, zerbrechlich. Der internationale Standard ISO 780 (Ausgabe 2015) beschreibt solche Symbole für Verpackungen. Er empfiehlt, sie sparsam zu verwenden und nur anzubringen, wenn sie nötig sind. Gefahrgutkennzeichen sind davon ausgenommen. Sie folgen eigenen Vorschriften.
Zu viele Symbole machen das Etikett unübersichtlich. Nutzen Sie zwei oder drei, die wirklich relevant sind, und platzieren Sie sie in der Nähe des Haupt-Etiketts. Wird die Ware mit einem Stapler bewegt, ist der Hinweis „oben“ sinnvoll, wenn sich der Inhalt nicht kippen lässt.
Sonderfälle: Mischpaletten, Gefahrgut, Export
Mischpaletten brauchen eine Packliste. Sie nennt jede Position mit Artikelnummer, Bezeichnung, Menge und Zustand. Befestigen Sie die Liste wetterfest außen an der Palette, etwa in einer Dokumententasche, und führen Sie sie zusätzlich in Ihrer Bestandsliste. Der Beitrag zu Mischpaletten oder sortenreinen Posten erklärt, wann welche Form sinnvoll ist.
Bei Gefahrgut gelten zusätzliche Kennzeichen, etwa der Gefahrzettel 9A bei Lithium-Batterien. Die Grundlagen finden Sie im Beitrag zu Gefahrgut und Lithium-Batterien beim Transport. Hier hilft im Einzelfall ein Gefahrgutbeauftragter.
Bei Holzpaletten, die in Länder außerhalb der EU gehen, verlangen viele Staaten eine Behandlungskennzeichnung nach dem internationalen Standard ISPM 15. Die Kennzeichnung besteht aus einem Symbol, dem Ländercode, einer Herstellernummer und dem Behandlungscode. Ob sie gilt, bestimmt das Zielland. Klären Sie das vor der Verladung.
Gehören mehrere Paletten zu einer Sendung, nummerieren Sie sie durch, etwa „Palette 3 von 8“. So fällt eine fehlende Palette bei der Übergabe sofort auf. Teilpaletten und angebrochene Kartons kennzeichnen Sie als solche, damit niemand eine volle Lage erwartet. Retouren und B-Ware tragen den Zustand deutlich sichtbar, und bekannte Mängel stehen kurz auf dem Etikett oder in der Packliste.
Bei Kommissionsware bleibt die Ware Eigentum des Einreichers. Markieren Sie solche Paletten deutlich, damit sie nicht mit eigenem Bestand verwechselt werden. Den Unterschied zwischen Direktankauf und Kommission erklärt der Vergleich von Direktankauf und Kommission.
Kontrolle vor der Abholung
Prüfen Sie die Kennzeichnung, bevor der Beförderer kommt, nicht erst auf der Rampe. Eine kurze Checkliste genügt:
- Jede Palette trägt zwei Etiketten, und beide zeigen dieselbe Nummer.
- Nummern, Mengen und Zustandsangaben stimmen mit Bestandsliste und Lieferschein überein.
- Mischpaletten haben ihre Packliste dabei.
- Gefahrgutkennzeichen sind vollständig und sichtbar.
- Je Palette liegt ein Foto des etikettierten Zustands vor.
- Die Palettenfolge ist festgelegt, damit der Fahrer sie in der richtigen Reihenfolge lädt.
Halten Sie das Ergebnis kurz schriftlich fest, zum Beispiel mit Datum, Name und dem Vermerk „Etiketten geprüft“. Wird später gefragt, wer wann welche Palette wie gekennzeichnet hat, liegt die Antwort vor. Das kostet wenige Minuten und erspart bei Differenzen lange Rückfragen zwischen Lager, Büro und Beförderer.
Der Ablauf der Abholung selbst ist im Beitrag zur Organisation der Abholung beschrieben.
Typische Fehler und Gegenmaßnahmen
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Etikett nur auf einer Seite | Palette lässt sich im Regal nicht erkennen | zwei Etiketten auf angrenzenden Seiten |
| Etikett unter der Folie | Barcode ist schlecht lesbar | auf die glatte Außenfläche kleben |
| Nummer weicht von der Liste ab | Zuordnung bei der Übergabe unklar | Etikett und Liste vor dem Verladen abgleichen |
| Zu viele Angaben | Etikett unleserlich | Pflichtangaben priorisieren |
| Veraltetes Etikett bleibt kleben | Verwechslung mit altem Inhalt | alte Etiketten entfernen |
Fazit
Ein gutes Palettenetikett ist kurz, lesbar und stimmig zu den Papieren. Wer Palettennummer, Inhalt, Menge und Zustand eindeutig angibt und den Barcode richtig platziert, spart bei Abholung und Wareneingang Zeit. Wie der Ablauf bis zur Abholung aussieht, steht unter So funktioniert’s. Wenn Ihr Bestand etikettiert und gezählt ist, können Sie ihn über Bestand anbieten unverbindlich beschreiben.
Häufige Fragen
Eine feste gesetzliche Liste für Verkaufspaletten gibt es nicht. Sinnvoll sind Palettennummer, Absender, Inhalt mit Artikelnummer, Menge, Gewicht, Zustand und ein Barcode. Bei Gefahrgut kommen vorgeschriebene Kennzeichen hinzu. Das GS1-Transportetikett kennt als einzige Pflichtangabe den SSCC, alles Weitere ist optional.
Der SSCC ist die Seriennummer einer Versandeinheit nach den GS1-Standards. Er besteht aus 18 Ziffern und wird als GS1-128-Barcode gedruckt. Jede Palette erhält eine eigene Nummer. Sie lässt sich so im Warenfluss eindeutig verfolgen und mit dem Lieferschein verknüpfen. Der SSCC ersetzt keine Artikelnummer, sondern kennzeichnet die Palette selbst.
Kleben Sie zwei gleiche Etiketten auf angrenzende Seiten der Palette. Der Barcode sollte nach den GS1-Empfehlungen zwischen 400 und 800 Millimetern über der Palettenunterkante liegen. Das Etikett gehört auf eine glatte Fläche und nicht unter die Folie, damit der Barcode lesbar bleibt.
Nicht zwingend. Für die Zuordnung genügt eine eindeutige Palettennummer, die auf Etikett, Bestandsliste und Lieferschein identisch ist. Ein SSCC lohnt sich, wenn Sie regelmäßig versenden oder Käufer ihn verlangen. Dann wird die Nummer nach GS1-Standard aufgebaut und als GS1-128-Barcode gedruckt.
Ja. Auf einer Mischpalette sollte das Etikett auf eine beigelegte Packliste verweisen, die jede Position mit Artikel und Menge nennt. Die Packliste befestigen Sie wetterfest außen an der Palette und führen sie zusätzlich in der Bestandsliste. So lässt sich jede Position bei der Übergabe prüfen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information für Unternehmen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Bei Einzelfragen helfen Rechtsanwalt oder Steuerberater.



