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Wissen · Ankauf und Ablauf

Kommissionsverkauf von Ware: Abrechnung, Laufzeit und Rücknahme im Überblick

Eigentum, Provision, Berichte, Laufzeit und Rücknahme von Restmengen: Diese Punkte sollten Verkäufer vor einer Kommission klären.

8 Min. Lesezeit · Stand 1. November 2026

Wer Ware in Kommission gibt, bleibt Eigentümer, bis ein Käufer sie erwirbt. Der Kommissionsverkauf von Ware verschiebt damit Geld und Risiko: Der Erlös kommt später, dafür bleibt die Kontrolle über den Bestand zunächst beim Einreicher. Dieser Artikel richtet sich an Unternehmen, die abwägen, ob die Kommission zu ihrem Bestand passt. Er erklärt, wie Provision, Abrechnung, Laufzeit und die Rücknahme nicht verkaufter Restmengen allgemein geregelt werden können. Den Vergleich mit dem Direktankauf behandelt der Ratgeber; hier geht es um die Einzelheiten der Kommission. Zahlen und Fristen für Overstock Germany nennt der Artikel nicht, denn sie hängen vom Vertrag ab. Am Ende steht eine Checkliste für die Absprache.

Kurz erklärt

  • Bei der Kommission bleibt die Ware Eigentum des Einreichers. Abgerechnet wird per Provision.
  • In der Regel ist der Erlös höher als beim Direktankauf, er fließt aber später, und der Verkauf dauert länger.
  • Vor dem Start sind zu klären: Basis der Provision, Nebenkosten, Abrechnungsrhythmus, Laufzeit, Rücknahme von Restmengen und Risiko in der Obhut.
  • Konkrete Sätze und Fristen gehören in den Vertrag. Einen Überblick über den Ablauf bietet die Seite zur Kommission.

Was Kommission bedeutet

Kommission bedeutet, dass ein Unternehmen Ware im eigenen Namen, aber für Rechnung des Einreichers verkauft. Das Handelsgesetzbuch nennt ein solches Unternehmen Kommissionär und den Auftraggeber Kommittenten (§ 383 HGB). Der Käufer der Ware schließt den Kaufvertrag mit dem Kommissionär. Der wirtschaftliche Erfolg, aber auch das Risiko eines Verkaufs unter Plan, trifft dagegen den Einreicher.

Bei Overstock Germany bleibt die Ware bei der Kommission Eigentum des Einreichers, und es wird per Provision abgerechnet. In der Regel ist der Erlös höher, dafür dauert es länger. Ankauf und Kommission sind nur für Unternehmen möglich, nicht für Privatpersonen, und betreffen Non-Food-Ware. Alle Einzelheiten zum Weg finden Sie auf der Seite Kommission und unter So funktioniert’s.

Ob ein Vertrag rechtlich eine Kommission ist, hängt von seinem Inhalt ab. Die Bezeichnung allein entscheidet nicht. Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsanwalt oder Steuerberater klären im Einzelfall, wie Ihr Vertrag einzuordnen ist und wie Provisionen steuerlich behandelt werden.

Die Provision: Bemessung und Nebenkosten

Die Provision ist die Vergütung des Kommissionärs. Sie fällt nach dem gesetzlichen Grundmuster an, sobald das Geschäft ausgeführt, die Ware also tatsächlich verkauft ist (§ 396 Abs. 1 HGB). Wird nichts verkauft, entsteht danach in der Regel auch keine Provision. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und sollten klar im Vertrag stehen.

Bemessungsgrundlage

Die Frage, worauf sich die Provision bezieht, entscheidet über den Auszahlungsbetrag. Gängige Modelle sind ein Anteil am erzielten Verkaufspreis, ein gestaffelter Anteil, der mit steigendem Erlös variiert, oder ein fester Betrag je verkaufter Einheit. Hinzu kommt manchmal eine Mindestprovision. Klären Sie, ob die Basis der Preis mit oder ohne Umsatzsteuer ist und ob Rabatte, Rücksendungen oder Versandkosten vorher abgezogen werden. Schon kleine Unterschiede in der Basis verschieben das Ergebnis spürbar.

Nebenkosten

Neben der Provision können Kosten für Lagerung, Transport, Versicherung, Aufbereitung oder Fotos anfallen. Das Gesetz kennt einen Ersatz von Aufwendungen und nennt dabei ausdrücklich die Nutzung von Lagerräumen und Beförderungsmitteln (§ 396 Abs. 2 HGB). Im Vertrag wird das meist genauer geregelt. Die Übersicht zeigt, was Sie je Posten fragen sollten:

Kostenposition Frage an den Vertrag
Provision Welche Basis, welche Staffel, gibt es einen Mindestbetrag?
Lagerung Wer trägt sie, und ab wann fällt sie an?
Transport Wer zahlt Hin- und Rücktransport?
Versicherung Wer versichert die Ware, und gegen welche Risiken?
Aufbereitung und Fotos Wer führt sie aus, und wer trägt die Kosten?
Rücksendungen von Käufern Wer nimmt sie zurück, und wie wirken sie auf die Abrechnung?

Abrechnung und Berichte

Der Einreicher hat Anspruch auf Information und Abrechnung. Das Handelsgesetzbuch verpflichtet den Kommissionär, die Ausführung anzuzeigen, Rechenschaft abzulegen und herauszugeben, was er aus dem Geschäft erlangt hat (§ 384 Abs. 2 HGB). Im Alltag übersetzen sich diese Pflichten in eine Abrechnung. Eine belastbare Abrechnung enthält:

  • den Abrechnungszeitraum
  • verkaufte Artikel und Stückzahlen
  • erzielte Verkaufspreise
  • Abzüge wie Rabatte oder Rücksendungen
  • die Provision und weitere berechnete Kosten
  • den verbleibenden Restbestand
  • den Auszahlungsbetrag und den Zahlungstermin

Der Rhythmus der Abrechnung ist eine Vertragsfrage. Möglich sind eine Abrechnung je Verkauf, eine regelmäßige Abrechnung zu festen Stichtagen oder eine Endabrechnung am Ende der Laufzeit. Je länger die Intervalle sind, desto länger bleibt Ihr Geld gebunden. Für den Einreicher sind kürzere Intervalle meist übersichtlicher, für den Kommissionär ist ein größerer Abstand weniger aufwendig. Beides ist legitim, solange es vorab vereinbart wird.

Offen bleibt oft, wer das Risiko trägt, wenn der Endkäufer nicht zahlt. Nach der gesetzlichen Grundregel muss der Kommissionär dafür in der Regel nicht einstehen, es sei denn, er hat es übernommen oder es ist am Ort üblich (§ 394 HGB). Fachlich spricht man von Delkredere. Klären Sie deshalb, ob die Abrechnung nur auf tatsächlich eingegangene Zahlungen abstellt oder schon auf gestellte Rechnungen.

Prüfen Sie jede Abrechnung gegen Ihre eigene Liste. Dafür brauchen Sie eine saubere Ausgangsliste mit Artikel, Menge und Zustand; wie sie aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Bestandsliste erstellen. Weichen Mengen ab, fragen Sie nach, bevor Sie die Abrechnung bestätigen. Zur Auszahlung selbst, etwa zu Zahlungsziel und Nachweis, lesen Sie auch Zahlungsbedingungen beim Warenankauf.

Laufzeit: Warum die Kommission länger dauert

Die Kommission dauert länger, weil die Ware nicht auf einmal, sondern nach und nach verkauft wird. Bei einem Direktankauf übernimmt der Käufer den ganzen Posten und trägt das Verkaufsrisiko. Bei der Kommission trägt der Einreicher dieses Risiko selbst und wartet, bis Käufer gefunden sind. Das ist der Preis für den in der Regel höheren Erlös.

Für die Laufzeit kommen verschiedene Gestaltungen in Betracht:

  • Feste Laufzeit mit Enddatum: Nach Ablauf wird abgerechnet, und der Rest wird zurückgenommen oder anders behandelt.
  • Unbefristet mit Kündigungsfrist: Beide Seiten können mit Frist beenden, bis dahin läuft der Verkauf weiter.
  • Verlängerung bei Restbestand: Ist noch Ware übrig, verlängert sich die Laufzeit um einen vereinbarten Zeitraum.
  • Preisstufen im Zeitverlauf: Der Mindestpreis sinkt zu bestimmten Zeitpunkten, damit der Verkauf nicht stockt.

Auch die Preisfrage gehört zur Laufzeit. Vereinbaren Sie, ob es einen Mindestpreis gibt, ab wann der Kommissionär Preise ändern darf und ob er dafür Ihre Zustimmung braucht. Ohne diese Regel entscheidet im Zweifel der Kommissionär allein über Ihren Erlös. Ein gestufter Preisplan schafft Klarheit für beide Seiten, weil er festlegt, wann welcher Preis gilt, und Einzelabstimmungen bei jedem Verkauf überflüssig macht.

Konkrete Fristen nennt dieser Beitrag bewusst nicht, denn sie sind Teil des jeweiligen Vertrags. Planen Sie die Laufzeit in Ihre Liquidität ein. Gebundenes Kapital, Lagerfläche und Wertverlust der Ware gehören zu den Kosten des Wartens; wie sie sich zusammensetzen, beschreibt der Beitrag Wertverlust im Lager.

Rücknahme nicht verkaufter Restmengen

Nicht jede Ware wird in der Laufzeit verkauft. Deshalb gehört die Frage nach dem Rest in jede Kommissionsabsprache, nicht erst an deren Ende.

Was am Ende der Laufzeit geschieht

Am Ende stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl, die der Vertrag regeln sollte:

  • Rückholung: Der Einreicher holt die Ware ab oder lässt sie liefern. Offen ist, wer die Transportkosten trägt.
  • Verlängerung: Die Laufzeit läuft weiter, gegebenenfalls zu angepassten Preisen.
  • Restverkauf: Der Rest wird zu einem abgestimmten, niedrigeren Preis abgegeben.
  • Verwertung oder Entsorgung: Hat die Ware kaum noch Wert, wird sie fachgerecht verwertet, mit klarer Kostenregel.

Legen Sie fest, bis wann und in welcher Form Sie über den Rest entscheiden, und wer ihn im Zweifel verwertet, wenn keine Antwort kommt.

Zustand, Schaden und Risiko in der Obhut

Solange die Ware beim Kommissionär liegt, kann sie beschädigt werden oder verloren gehen. Der Vertrag sollte sagen, wer das Risiko trägt und ob eine Versicherung besteht. Ein Übergabeprotokoll mit Menge und Zustand, am besten mit Fotos, erleichtert später den Nachweis. Bei der Rückgabe wird dasselbe Protokoll verwendet, damit Fehlmengen und Schäden erkennbar werden.

Bleibt die Ware Ihr Eigentum, kann das bei Zugriff Dritter auf das Vermögen des Kommissionärs Vorteile haben. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Ware eindeutig zuordnen lässt. Kennzeichnung und Bestandsliste helfen dabei. Wie das im Einzelfall wirkt, klärt ein Rechtsanwalt.

Kommission und Direktankauf: die Abgrenzung

Der Direktankauf von Overstock Germany bedeutet sofortige Bezahlung nach dem Angebot; der Preis wird schriftlich festgehalten. Bei der Kommission bleibt die Ware Ihr Eigentum, die Abrechnung folgt nach dem Verkauf. Den vollständigen Vergleich liefert der Ratgeber Direktankauf oder Kommission. Hier genügen vier Entscheidungsfragen:

Frage Spricht eher für Direktankauf Spricht eher für Kommission
Wie dringend brauchen Sie Liquidität? Geld wird kurzfristig gebraucht Geld kann warten
Wie sicher ist Ihre Preisvorstellung? Sie wollen Planungssicherheit Sie wollen den möglichen Mehrerlös nutzen
Wie schnell muss das Lager leer sein? Platz wird zeitnah benötigt Lagerung ist über längere Zeit möglich
Wie zeitempfindlich ist die Ware? Saison oder Modellwechsel drängt Ware verliert kaum an Wert

Checkliste für die Kommissionsabsprache

Klären Sie diese Punkte schriftlich, bevor die Ware das Lager verlässt:

  • Wer ist Vertragspartner, und wem gehört die Ware nachweislich?
  • Welche Basis hat die Provision, und gibt es Staffeln oder Mindestbeträge?
  • Welche Nebenkosten fallen an, und wer trägt sie?
  • Wie oft und in welcher Form wird abgerechnet?
  • Wie lange läuft die Kommission, und wie wird sie beendet?
  • Wer entscheidet über Preisänderungen und Restverkauf?
  • Was geschieht mit Restmengen, und wer zahlt den Rücktransport?
  • Wer trägt das Risiko für Schaden und Verlust, und besteht eine Versicherung?
  • Gibt es ein Übergabeprotokoll mit Menge, Zustand und Fotos?

Welche Angaben für eine belastbare Bewertung nötig sind, fasst der Beitrag Checkliste: Angaben für die Ankaufsanfrage zusammen. Wie der Weg von der Anfrage zur Abholung abläuft, erklärt der Beitrag Ablauf eines Warenankaufs von der Anfrage bis zur Abholung.

Fazit

Die Kommission eignet sich für Verkäufer, die Zeit haben und den möglichen Mehrerlös nutzen wollen. Sie verlangt dafür klare Absprachen zu Provision, Abrechnung, Laufzeit und Restmengen. Wer diese Punkte vorab schriftlich klärt, vermeidet typische Streitfragen. Wer einen Bestand im Direktankauf oder in Kommission anbieten möchte, kann ihn über Bestand anbieten unverbindlich beschreiben.

Häufige Fragen

  • Bei der Kommission bleibt die Ware Eigentum des Einreichers, bis sie an einen Käufer verkauft ist. Der Kommissionär verkauft im eigenen Namen, aber für Ihre Rechnung. Wie das im Einzelnen vertraglich ausgestaltet ist, hängt vom Vertrag ab und sollte vor der Übergabe schriftlich feststehen. Das gilt auch für die Frage, wer die Ware bis zum Verkauf lagert und versichert.

  • Abgerechnet wird per Provision auf die verkauften Waren. Eine gute Abrechnung nennt Zeitraum, verkaufte Artikel und Stückzahlen, Verkaufspreise, Abzüge, Provision, Kosten, Restbestand und Auszahlungsbetrag. Den Rhythmus und die Basis der Provision legen Sie vor dem Start im Vertrag fest, ebenso den Auszahlungstermin.

  • Das sollte der Vertrag regeln. Üblich sind Rückholung durch den Einreicher, eine Verlängerung der Laufzeit, ein abgestimmter Restverkauf oder die Verwertung. Wichtig sind klare Fristen, die Frage der Transportkosten und ein Protokoll über Menge und Zustand bei der Rückgabe. Legen Sie außerdem fest, wer entscheidet, wenn keine Antwort eingeht.

  • Nicht pauschal. Die Kommission bringt in der Regel einen höheren Erlös, dauert aber länger. Beim Direktankauf erfolgt die Bezahlung sofort nach dem Angebot. Welcher Weg passt, hängt von Liquiditätsbedarf, Zeithorizont und Warenart ab. Einen ausführlichen Vergleich bietet der Ratgeber Direktankauf oder Kommission.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information für Unternehmen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Bei Einzelfragen helfen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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