Zum Inhalt springen
Symbolbild: Kleiderstange mit Kleidung

Wissen · Textilien, Spielwaren, Kosmetik und Möbel

Kosmetik-Restposten verkaufen: Mindesthaltbarkeit, Chargen und Dokumentation

Wie MHD, Verwendungsdauer nach dem Öffnen, Charge und Lagerung den Wert von Kosmetik-Restposten bestimmen und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

8 Min. Lesezeit · Stand 1. November 2026

Kosmetik-Restposten sind Bestände an Pflege-, Dekorativ- oder Haarprodukten, die Ihr Unternehmen nicht mehr über den regulären Weg absetzt. Bei dieser Warengruppe bestimmt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) stark, ob und wie sich ein Posten verwerten lässt. Der Artikel richtet sich an Hersteller, Händler und Lagerverantwortliche, die einen solchen Bestand verkaufen möchten. Er erklärt, welche Haltbarkeitsangaben die EU-Kosmetikverordnung vorsieht, warum die Chargennummer zählt, wie Lagerbedingungen den Zustand beeinflussen und welche Dokumentation einen Ankauf beschleunigt. Außerdem zeigt er typische Fehler bei Beschriftung und Lagerung und wie Sie sie vermeiden. Der Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Einzelfragen helfen ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater.

Kurz erklärt

  • Kosmetik trägt in der Regel entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Angabe, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendbar ist.
  • Ein MHD ist bei einer Haltbarkeit von bis zu 30 Monaten anzugeben. Bei längerer Haltbarkeit genügt die Verwendungsdauer nach dem Öffnen.
  • Die Chargennummer macht Einheiten rückverfolgbar und gehört in jede Bestandsliste.
  • Das MHD gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. Lagerort und Zustand der Verpackung beeinflussen daher den Wert.
  • Wer MHD, Charge und Lagerbedingungen dokumentiert, erleichtert Bewertung und Angebot.

Welche Haltbarkeitsangaben Kosmetik tragen muss

Kosmetische Mittel tragen nach der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) in der Regel eine von zwei Haltbarkeitsangaben. Welche das ist, hängt von der Gesamthaltbarkeit des Produkts ab.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Das MHD nennt den Zeitpunkt, bis zu dem ein ungeöffnetes Produkt bei sachgemäßer Lagerung seine Funktion erfüllt und sicher bleibt. Es steht hinter den Worten „mindestens haltbar bis“ oder hinter einem Sanduhr-Symbol. Angegeben wird entweder Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr. Die Pflicht trifft Produkte mit einer Haltbarkeit von bis zu 30 Monaten.

Die Verwendungsdauer nach dem Öffnen

Ist ein Produkt länger als 30 Monate haltbar, entfällt das MHD. Stattdessen zeigt ein Symbol mit offenem Tiegel an, wie viele Monate das Produkt nach dem Öffnen sicher nutzbar bleibt. Bei Ware, bei der das Öffnen keine Rolle spielt, etwa bei Einwegpackungen, können beide Angaben entfallen. Die Angaben müssen unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar sein. In Deutschland müssen bestimmte Angaben, zum Beispiel Verwendungszweck und Vorsichtshinweise, auf Deutsch stehen.

Was nach Ablauf des MHD gilt

Das MHD ist kein Verbrauchsdatum wie bei leicht verderblichen Lebensmitteln. Es markiert das Ende der Zeit, für die der Hersteller Funktion und Verträglichkeit des ungeöffneten Produkts zusichert. Danach kann niemand mehr sicher einstehen, dass Wirkung und Verträglichkeit unverändert sind. Abgelaufene Ware lässt sich im regulären Handel in der Regel nicht mehr absetzen, und Käufer rechnen sie nicht mit ein. Prüfen Sie deshalb früh, welche Positionen in absehbarer Zeit ablaufen.

Was die Restlaufzeit für Wert und Verkauf bedeutet

Die Restlaufzeit bis zum MHD entscheidet maßgeblich darüber, an wen und wie schnell Sie Kosmetik-Restposten verkaufen können. Je kürzer sie ist, desto kleiner wird der Kreis möglicher Käufer. Händler müssen nach der Kosmetikverordnung vor der Bereitstellung unter anderem prüfen, dass ein angegebenes MHD nicht abgelaufen ist. Sie rechnen deshalb mit dem Zeitraum, der ihnen für den Weiterverkauf bleibt.

Sortieren Sie Ihren Bestand vor der Anfrage in drei Gruppen:

  • Ausreichende Restlaufzeit: Die Ware lässt sich in Ruhe weiterverkaufen und eignet sich für den Weg über die Kommission.
  • Knappe Restlaufzeit: Hier zählt Tempo. Ein Direktankauf kann sinnvoll sein, weil die Bezahlung sofort nach dem Angebot erfolgt. Die Unterschiede beider Wege erklärt der Ratgeber Direktankauf oder Kommission.
  • Abgelaufene Ware: Weisen Sie diese getrennt aus. Sie gehört in der Regel nicht in einen Ankauf, und ihre Entsorgung ist gesondert zu klären.

Käufer rechnen rückwärts. Sie ziehen von der Restlaufzeit die Zeit für Transport, Einlagerung und eigenen Weiterverkauf ab. Was übrig bleibt, entscheidet, ob sich der Posten für sie lohnt. Eine lange Restlaufzeit schafft Spielraum in der Verhandlung, eine kurze verlangt Zugeständnisse beim Preis. Nennen Sie daher bei jeder Position das früheste und das späteste MHD, nicht nur einen Mittelwert.

Wie das Warten den Wert mindert, beschreibt der Beitrag zum Wertverlust im Lager. Die allgemeinen Faktoren der Preisbildung stehen im Ratgeber Restposten-Wert bestimmen.

Charge und Rückverfolgbarkeit

Die Chargennummer verbindet jede Einheit mit einem Herstellungslauf und macht Beanstandungen nachvollziehbar. Die Kosmetikverordnung verlangt die Chargennummer oder ein anderes Kennzeichen, das die Identifizierung ermöglicht. Ist die Verpackung dafür zu klein, genügt die Angabe auf der Umverpackung.

Für den Verkauf hat die Charge drei praktische Folgen:

  1. Innerhalb einer Charge ist das MHD meist einheitlich. Mehrere Chargen auf einer Palette bedeuten oft mehrere Haltbarkeitsdaten.
  2. Bei einem Rückruf oder einer Beanstandung lässt sich nur mit Chargenangabe eingrenzen, welche Einheiten betroffen sind.
  3. Käufer prüfen anhand der Charge, ob Ware aus verschiedenen Quellen vermischt wurde.

Bei Teilmengen gilt dieselbe Logik. Wird ein Karton geöffnet und einzeln verkauft, bleibt die Charge nur erhalten, wenn jede Einheit ihren Aufdruck trägt. Fehlt er auf der Einzelpackung, sollte die Umverpackung beiliegen. Dokumentieren Sie, welche Einheiten aus welchem Karton stammen, damit die Zuordnung auch nach dem Umpacken stimmt.

Notieren Sie die Charge je Palette und je Karton. Mischen Sie keine Chargen in einem Karton, und entfernen Sie keine Chargenaufdrucke. Auf der Verpackung stehen außerdem Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU oder im EWR. Bei Importware gehört das Ursprungsland dazu.

Lagerbedingungen und Zustand der Ware

Das MHD gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. Ware aus einem ungeeigneten Lager kann ihre aufgedruckte Haltbarkeit daher nicht ohne Weiteres in Anspruch nehmen. Wer das offen dokumentiert, wirkt glaubwürdig und vermeidet Streit über den Zustand.

Typische Einflüsse sind Frost, Hitze, direktes Licht und Feuchtigkeit. Emulsionen wie Cremes können bei Temperaturschwankungen ihre Konsistenz verändern. Aerosole und alkoholhaltige Produkte können beim Transport besonderen Vorschriften unterliegen. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag Gefahrgut und Lithium-Batterien im Versand.

Ein Käufer verlangt keinen lückenlosen Nachweis, aber eine plausible Beschreibung. Nennen Sie den Lagerort, den Zeitraum und die Art des Raums, etwa beheizte Halle oder Außenlager. Wenn Sie Temperaturen aufzeichnen, legen Sie die Daten bei. Fehlt jede Dokumentation, schildern Sie, was Sie wissen, und markieren Sie, was Sie nicht wissen. Ehrliche Lücken schaden weniger als beschönigte Angaben.

Prüfen Sie den Zustand stichprobenartig und halten Sie das Ergebnis fest:

Befund Einordnung Was Sie tun
Unversehrte Verpackung, lesbare Charge Normalfall In die Bestandsliste aufnehmen
Dellen, ausgelaufene Tuben Mangel Getrennt zählen und fotografieren
Gelöstes oder fehlendes Etikett Pflichtangaben unvollständig Getrennt ausweisen
Veränderter Geruch oder Farbe Qualitätsverdacht Nicht anbieten, Verwertung klären

Dokumentation für die Ankaufsanfrage

Eine vollständige Dokumentation verkürzt die Bewertung, weil Rückfragen entfallen. Die Mindestangaben für jede Anfrage fasst die Checkliste für die Ankaufsanfrage zusammen. Für Kosmetik kommen folgende Angaben hinzu:

Angabe Zweck
Bezeichnung, Artikelnummer, EAN Eindeutige Zuordnung jeder Position
Stückzahl je Karton und Palette Berechnung des Gesamtbestands
MHD je Charge Einschätzung der Restlaufzeit
Chargennummer Rückverfolgbarkeit
Lagerort und Lagerbedingungen Nachweis sachgemäßer Lagerung
Verantwortliche Person laut Verpackung Herkunft und Zuständigkeit
Fotos von Vorderseite, Rückseite und Chargenaufdruck Prüfung ohne Besichtigung

Nicht jede Angabe liegt sofort vor. Liefern Sie, was Sie haben, und kennzeichnen Sie Fehlendes als offen. Eine unvollständige, aber ehrliche Liste ist besser als eine lange Wartezeit auf perfekte Daten. Wie Sie die Liste aufbauen, zeigt der Beitrag Bestandsliste erstellen. Ein Beispiel für eine Anfrage aus dieser Warengruppe finden Sie unter Kosmetik-Restposten im Beispiel.

Fotos, die die Prüfung erleichtern

Gute Fotos ersetzen oft eine Besichtigung. Beachten Sie diese Punkte:

  • Eine Übersichtsaufnahme je Palette mit sichtbarer Beschriftung.
  • Je Artikel Vorderseite, Rückseite und Chargenaufdruck, so fotografiert, dass der Text lesbar bleibt.
  • Auffällige Mängel einzeln, damit der Käufer ihren Umfang beurteilen kann.
  • Den Lagerraum, wenn die Lagerbedingungen für die Bewertung eine Rolle spielen.

Fotografieren Sie bei gutem Licht und ohne Blitzreflexe auf glänzenden Tuben.

Der Blick auf andere Konsumgüter

Auch bei anderen Konsumgütern entscheidet die Kennzeichnung über die Verkehrsfähigkeit. Bei Spielwaren und ihren Sicherheitsnachweisen stehen CE-Zeichen und Warnhinweise im Vordergrund. Bei Schuhen geht es um die Sortierung nach Größenreihen.

Marken, Herkunft und Verkaufsrestriktionen

Bei Markenkosmetik gelten häufig Vertriebsvorgaben, die Sie vor dem Verkauf klären sollten. Hersteller schränken mitunter ein, über welche Kanäle ihre Produkte weiterverkauft werden dürfen. Welche Regeln im Einzelfall tragen, ergibt sich aus Ihren Verträgen. Der Ratgeber Markenschutz und Verkaufsrestriktionen ordnet das Thema ein.

Wichtig ist die Herkunft. Ware muss rechtmäßig in Ihrem Eigentum stehen. Fälschungen sind nicht verkehrsfähig. Tester, Proben und Muster tragen oft den Aufdruck „nicht zum Verkauf“ und sind keine Handelsware. Weisen Sie solche Einheiten getrennt aus.

Overstock Germany hält bekannte Verkaufsrestriktionen ein und gibt sie an die Käufer weiter. Der Ankauf richtet sich nur an Unternehmen und umfasst Non-Food-Ware ab einer Palette. Den Ablauf beschreibt die Seite So funktioniert’s. Das Angebot für Kosmetik finden Sie unter Kosmetik ankaufen.

Typische Fehler und Gegenmaßnahmen

Die meisten Verzögerungen entstehen durch fehlende oder widersprüchliche Angaben, nicht durch die Ware selbst.

Fehler Folge Gegenmaßnahme
MHD nur geschätzt Falsche Bewertung, spätere Korrektur MHD je Charge ablesen und notieren
Chargen auf einer Palette gemischt Unklare Restlaufzeit Chargen trennen und beschriften
Lagerbedingungen unbekannt Misstrauen beim Käufer Lagerort und Bedingungen kurz beschreiben
Abgelaufene Einheiten im Posten Ablehnung des ganzen Postens Abgelaufene Ware vorab aussortieren
Chargenaufdruck entfernt Ware nicht rückverfolgbar Aufdrucke nie entfernen

Ein weiterer Fehler liegt im Umgang mit Restmengen. Wer einzelne Kartons vorab verkauft, verändert Stückzahl und Chargenmix, ohne die Liste anzupassen. Aktualisieren Sie die Bestandsliste vor jeder Anfrage und geben Sie das Datum des Stands an. Wenn Ihr Sortiment mehrere Warengruppen umfasst, hilft das allgemeine Angebot zum Ankauf von Restposten.

Fazit

Bei Kosmetik-Restposten zählen drei Dinge: ein lesbares MHD oder eine Angabe zur Verwendungsdauer, eine nachvollziehbare Charge und eine dokumentierte, sachgemäße Lagerung. Wer diese Angaben vorab sammelt, spart sich Rückfragen und kann Restlaufzeiten realistisch einschätzen. Ebenso wichtig ist der offene Umgang mit Lücken: Wer unbekannte Lagerbedingungen oder beschädigte Einheiten benennt, erhält belastbarere Angebote. Auf Grundlage der unverbindlichen Bewertung wird der Preis schriftlich festgehalten. Verkäufer können ihren Bestand über Bestand anbieten unverbindlich beschreiben.

Häufige Fragen

  • Für den regulären Handel in der Regel nicht. Die EU-Kosmetikverordnung verpflichtet Händler, vor der Bereitstellung unter anderem zu prüfen, dass ein angegebenes MHD nicht abgelaufen ist. Weisen Sie abgelaufene Einheiten deshalb getrennt aus und klären Sie die weitere Verwertung vorab. Im Einzelfall hilft ein Rechtsanwalt oder die zuständige Überwachungsbehörde.

  • Das MHD nennt das Datum, bis zu dem ein Produkt bei sachgemäßer Lagerung seine Funktion erfüllt. Die Verwendungsdauer nach dem Öffnen, erkennbar am offenen Tiegel mit einer Monatsangabe, nennt den Zeitraum, in dem das geöffnete Produkt nutzbar bleibt. Sie ersetzt das MHD bei Produkten, die länger als 30 Monate haltbar sind.

  • Die Charge verknüpft jede Einheit mit einem Herstellungslauf. Sie macht Rückverfolgung bei Beanstandungen möglich und zeigt, ob eine Palette unterschiedliche Haltbarkeitsdaten enthält. Ohne lesbare Charge ist ein Posten schwerer zu bewerten und weiterzuverkaufen. Notieren Sie sie deshalb je Palette und fotografieren Sie den Aufdruck.

  • Trocken, vor Frost und Hitze geschützt, ohne direktes Licht und in der Originalverpackung. Stellen Sie Paletten nicht auf feuchten Boden und halten Sie Umkartons unbeschädigt. Dokumentieren Sie Lagerort und Bedingungen, denn das MHD gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. Aerosole und alkoholhaltige Produkte verlangen besondere Aufmerksamkeit.

  • Beschreiben Sie solche Einheiten getrennt und offen. Fehlen Pflichtangaben wie Charge, Haltbarkeitsangabe oder Anschrift der verantwortlichen Person, ist die Ware in ihrer Verkehrsfähigkeit eingeschränkt. Nicht jeder Käufer kann sie übernehmen. Ein Foto je Mangel hilft bei der Bewertung und verhindert spätere Rückfragen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information für Unternehmen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Bei Einzelfragen helfen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Symbolbild: Gabelstapler im Lager

Anfrage

Haben Sie Ware, die raus muss?

Beschreiben Sie Ihren Bestand in wenigen Minuten. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine unverbindliche Bewertung.

Bestand anbieten